Fuhrparkmanager haften für die Fahrer
Regelmäßig müssen sich Fuhrparkverantwortliche davon überzeugen, dass alle Fahrzeugführer eine gültige Fahrerlaubnis in den entsprechenden Fahrerlaubnisklassen besitzen. Das gilt nicht nur für die Lkw-Fahrer, sondern für alle, die dauerhaft, oder auch nur sporadisch einen Dienstwagen bewegen. Diese Prüfung sollte schriftlich festgehalten werden. Ansonsten drohen dem Halter strafrechtliche Konsequenzen.
Gründe und Intervalle der Prüfung
Entgegen weit verbreiteter Meinung ist weder im Gesetz noch durch die Rechtsprechung festgelegt, in welcher Häufigkeit und aus welchen Gründen der Führerschein zu kontrollieren ist.
Der Halter von Kraftfahrzeugen muss sich davon überzeugen, dass der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Dabei ist er dem Gesetzgeber gegenüber auch verpflichtet, die durchgeführten Prüfungen nachweisen zu können. Diese Führerscheinüberprüfung sollte regelmäßig sowie stichpunktartig und anlassbezogen durchgeführt und dokumentiert werden. Dabei ist oft von zwei Mal pro Jahr die Rede, obwohl es hierfür weder eine konkrete gesetzliche Regelung noch ein verbindliches Gerichtsurteil gibt.
Eine jährliche Prüfung kann allerdings schon deshalb nicht ausreichend sein, weil nicht selten die ordnungs- oder strafrechtliche Ahndung zwischen neun und zwölf Monaten dauert und so eine jährliche Kontrolle „ins Leere“ liefe. „Anlassbezogene“ Führerscheinüberprüfungen bieten sich vor allem nach Betriebsfeiern oder besonderen Feiertagen, bei denen im Regelfall Alkohol konsumiert wird, an.
Wir empfehlen eine regelmäßige Prüfung alle 3 Monate, plus gelegentliche, stichpunktartige Einzelkontrollen.
Wer führt die Kontrollen durch ?
Der Pflicht zur Führerscheinkontrolle kann der Fahrzeughalter grundsätzlich auf mehreren Wegen nachkommen. Entweder übernimmt er die Aufgabe selbst, bzw. sein Fuhrparkleiter, oder er beauftragt einen externen Dienstleister. Das LOGISTICBOARD hält Lösungen für Sie bereit.
Das zur Dokumentation notwendige Kontrollblatt finden Sie hier als PDF-Download.
PDF - FÜHRERSCHEIN KONTROLLBLATT
Lesen Sie nachfolgend mehr über die Nutzung der Kontrollblätter und einer transparenten Dokumentation.
SCHRITT 1
Legen Sie auf einem USB-Stick einen neuen Ordner an >[FS-KONTROLLE]
SCHRITT 2
Speichern Sie unser PDF-Dokument dort als „MUSTER“.
SCHRITT 3
Erstellen Sie eine Liste aller Fahrer eines Dienstfahrzeuges (auch bei nur sporadischer Benutzung oder bei vermieteten Fahrzeugen).
SCHRITT 4
Laden Sie nun jeden einzelnen Fahrer vor und füllen Sie für jeden Fahrer ein Kontrollblatt aus.
Mit Notebook und dem USB-Stick können Sie auch zu den Fahrern gehen. Bei den Kraftfahrern empfiehlt sich z.B. eine Betriebsversammlung oder Fahrerschulung.
SCHRITT 5
Drucken Sie die Kontrollblätter aus, da Sie und der Fahrer unterschreiben müssen.
SCHRITT 6
Kopieren oder scannen Sie den Führerschein / die Fahrerlaubnis und legen Sie diese(n) zusammen mit dem Kontrollblatt in der Fuhrparkverwaltung ab.
SCHRITT 7
Wiederholen Sie Schritt 4 alle drei Monate und lassen Sie sich die Kontrollen quittieren.
Aus der Praxis wissen wir, dass die Kontrollen zeitlich oft sehr auseinandergezogen werden müssen. Aussendienstmitarbeiter oder Kraftfahrer im Fernverkehr sind selten am Standort, Mitarbeiter sind krank oder haben Urlaub usw. So kann es vorkommen, dass „Fahrer A“ am 05. März kontrolliert wird und „Fahrer K“ erst am 22. März. Folglich müsste „Fahrer A“ am 05. Juni und „Fahrer K“ am 22. Juni wieder kontrolliert werden. Bei 2 Fahrern kann sich der Fuhrparkleiter die Termine noch im Kalender notieren. Bei 20, 30 oder mehr Fahrern wird das dann etwas unübersichtlich. Hinzu kommt, dass bei den Berufskraftfahrern noch weitere Termine berücksichtigt und überwacht werden sollten, die von dem Führerschein-Kontrollblatt nicht erfasst werden:
- Die Führerscheine, bzw. Fahrerlaubnisse der Berufskraftfahrer sind (sofern diese vor dem 31.12.1999 ausgestellt wurden) nur bis zum 50. Lebensjahr gültig. Danach verlangt der Gesetzgeber alle 5 Jahre eine Gesundheitsuntersuchung zum Nachweis der Fahrtauglichkeit.
- Ferner müssen Berufskraftfahrer gem. des Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetzes alle 5 Jahre eine regelmäßige Weiterbildung von 5 x 7 Stunden absolvieren.
- Einige Fahrer besitzen einen ADR-Schein zum Transport von Gefahrgut. Diese sind 5 Jahre gültig und müssen dann durch eine Auffrischungsschulung mit entsprechender Prüfung erneuert werden.
Das LOGISTICBOARD bietet Ihnen Hilfe bei der fristgerechten Kontrolle aller relevanten Termine:
Einer der Partner übernimmt für Sie gern die Überwachung der Termine. Sie bekommen per Mail jeweils am Anfang eines jeden Monats einen Ausdruck mit allen fälligen Terminen der nächsten 3 Monate. So haben Sie und die Fahrer immer eine aktuelle Übersicht über alle anstehenden Termine und genug Zeit um eventuelle Nachschulungen rechtzeitig zu planen.
Unser Partner wird Ihnen auf Wunsch gern ein Angebot unterbreiten.
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