Es gibt eine Fülle von Förderprogrammen, die durch die Länder, durch den Bund, oder durch die EU finanziert werden. Nicht alle Förderungen sind jedoch für die Logistikbranche interessant. Wir haben einige Programme selektiert, die unserer Meinung nach relevant sind. Die Selektion ist möglicherweise nicht vollständig. Sollten Sie Fördermöglichkeiten kennen, die hier nicht aufgeführt sind, bitten wir um Zusendung der Details. Wir werden diese dann, sofern die Logistikbranche betroffen ist, in die Übersicht aufnehmen.
Auf der Website www.foerderdatenbank.de , aus der auch wir die Daten entnommen haben, können Sie sich gern selbst ein Bild der Förderprogramme machen. Achten Sie jedoch darauf, dass nicht alle Förderungen für alle Bundesländer gelten.
Die beratenden Partner des LOGISTICBOARDS geben Ihnen gern Hilfestellung bei der Evaluierung der Kriterien und bei den Antragsformalitäten.
FÖRDERGEBIET: BUND
- Ausbildungsförderung in der deutschen Binnenschifffahrt
- Förderprogramm für emissionsärmere Motoren von Binnenschiffen
- Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in
Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
(siehe auch Sonderthema weiter unten)
- Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen (KV)
- Mobilität und Verkehrstechnologien (3. Verkehrsforschungsprogramm)
FÖRDERGEBIET: NIEDERSACHSEN
- Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)
- Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand – Plus (WOM Plus)
Zur De-minimis Förderung für Mautpflichtige LKW über 12 t haben wir hier folgend einige Informationen.
Förderprogramm De-minimis
Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchführen.
Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen) sein.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
- Förderperiode 2015
Die Antragsfrist endet am 31.Oktober 2014. Anträge für die Periode 2015 können daher nicht mehr gestellt werden.
Mit den Maßnahmen darf vor Beginn des Bewilligungszeitraumes in der Förderperiode 2015 (01. Januar bis 31. Dezember 2015) noch nicht begonnen worden sein. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtlinie „De-minimis“ bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.
- Förderperiode 2016
Sowie die Förderperiode 2016 bereitgestellt wird, werden wir dieses hier bekannt geben und die entsprechenden Formulare zum Download bereitstellen.
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FÖRDERPROGRAMME