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Aus- und Fortbildung in Erste-Hilfe neu geregelt
Neu ab April 2015: Die Grundausbildung wird kompakter. Während bislang 16 Unterrichtseinheiten anfielen, sind ab April nur noch neun nötig. Der Zeitaufwand verringert sich damit auf einen Tag. Alle zwei Jahre ist nach wie vor eine Auffrischung durch das Erste-Hilfe-Training nötig, das ab April ebenfalls aus neun Unterrichtseinheiten bestehen wird (statt bislang acht).
Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen.
In jedem Unternehmen ab 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss stets mindestens ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin vor Ort sein. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen. Unter bestimmten Voraussetzungen trägt die BGW die Kosten für die Aus- und Fortbildung.
Zur Schulung von betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfern werden von der BGW ausschließlich zwei Kursarten bezahlt: die Grundausbildung und die alle zwei Jahre nötige Fortbildung, das "Erste-Hilfe-Training". Die Kosten für alle anderen Kurse wie beispielsweise "Sofortmaßnahmen am Unfallort" werden nicht von der BGW übernommen.
Grundausbildung und Erste-Hilfe-Training dürfen nur durch zugelassene Anbieter - die sogenannten ermächtigten Stellen – durchgeführt werden. Die Grundausbildung richtet sich an medizinische Laien, die durch Besuch des Kurses in die Lage versetzt werden sollen, bei einem Arbeitsunfall im Kollegenkreis alles Notwendige und Richtige zu veranlassen. Das Erste-Hilfe-Training bietet neben einer Wissensauffrischung auch Raum für optionale Themen wie besondere Verletzungssituationen oder andere zielgruppenspezifische Fragestellungen.
Zuschüsse zu Fahrsicherheitstrainings
05.02.2015
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit stellt die BG Verkehr auch 2015 wieder finanzielle Mittel zur Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings zur Verfügung. Teilnehmen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Unternehmer aus Mitgliedsbetrieben.
Bezuschusst werden Trainings nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.V. (DVR) von mindestens eintägiger Dauer. Da die Fördermittel begrenzt sind, werden die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Informationen zu den Förderbedingungen, eine Übersicht über die Zuschüsse und ein Antragsformular stehen hier zur Verfügung.